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Politik und Markt

Gesetzgebungs-Outsourcing: Seit 2000 haben Externe an 60 Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt

Das „Outsourcen“, ursprünglich ein Begriff, der nur auf IT-Infrastruktur und – Services angewandt wurde, hat in den letzen Jahren die gesamte Wirtschaft mehr und mehr erfasst. Intelligenter Hintergrund: Man lagert jene Unternehmensaufgaben an Dritte aus, die nicht zu den eigenen Kernkompetenzen zählen und konzentriert sich somit umso mehr auf seine Fertigkeiten („Do what you can do best – outsource the rest“). Auch der Gesetzgeber hat diesen Trend erkannt. Seit dem Jahr 2000 haben externe Kräfte wie etwa Anwaltskanzleien an insgesamt 60 verkündeten Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/14025) hervor. Vor dem Jahr 2000 wurde demnach eine solche Mitwirkung lediglich einmal im Jahr 1991 registriert. Die sich gem. des Outsourcing-Prinzips aufdrängende Frage ist, was denn die eigene Kernkompetenz des Gesetzgebers ist, wenn denn nicht die Gesetzgebung?

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