Sehr geehrter Herr Figgen,

ich frage mich, ob sich das Problem nicht über das von der Großen Koalition geplante (Bundes-) Mindestlohngesetz von allein lösen wird, da dann Landesvorgaben vergabespezifischer Mindestlöhne gegenstandslos sind. Im TVgG NRW ist ja in § 4 Abs. 1 mit dem Entsendegesetz auf das derzeit geltende höherrangige Bundesrecht verwiesen. Insoweit kann es aus meiner Sicht nicht um eine bloße Untergrenze von bundesweit geltenden 8,50 EUR gegenüber ggf. höheren Mindeststundenentgelten der Länder gehen, sondern darum, dass Bundesrecht Landesricht bricht.

Was denken Sie?

Mit freundlichem Gruß aus dem Norden

Jens Kraft

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