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Politik und Markt

Reaktion der Landesregierung NRW auf die EuGH-Vorlage zu den Tarif- und Mindestlohnvorschriften des Tariftreuegesetzes NRW

Eine aktuelle Ergänzung der FAQ-Liste der Landesregierung zum TVgG NRW macht Furore: Wie bekannt, hat die Vergabekammer Arnsberg mit Beschluss vom 26.09.2013 (VK 18/13) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Tariftreue- und Mindestlohnvorschriften des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW („TVgG NRW“) gegen Europarecht verstoßen. Nun hat die Landesregierung in ihrer FAQ-Liste zum TVgG zu der Vorlageentscheidung Stellung genommen – und hiermit neue Unsicherheiten heraufbeschworen.

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