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Deutschen Bahn AG: Trennung von Netz und Betrieb?

Die Monopolkommission setzt sich weiterhin für eine vollständige Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) ein. Dies wurde am Mittwoch den 19. März im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich, wo das Sondergutachten der Monopolkommission gemäß Paragraph 36 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorgestellt wurde.

Die Bundesregierung hatte das Gutachten im Juli vergangenen Jahres als Unterrichtung (17/14076) vorgelegt.

Nur durch eine Trennung könne sich ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb auf den Eisenbahnverkehrsmärkten entwickeln, heißt es darin. Zahlreiche wesentliche Wettbewerbshindernisse seien „unmittelbar“ auf die Anreize und Möglichkeiten des integrierten Eisenbahninfrastruktur- und Verkehrsunternehmens DB AG zurückzuführen, Wettbewerber auf den Verkehrsmärkten zu diskriminieren. Das bestehende System der Entgeltregulierung sei nicht geeignet, einen effizienten Wettbewerb auf der Schiene zu gewährleisten. Aus dem Regulierungsregime ergäben sich keine starken Anreize zur Senkung der mit der Eisenbahninfrastrukturbereitstellung verbundenen Kosten und der Zugangsentgelte, heißt es im Gutachten.

Die Union wies im Ausschuss darauf hin, dass die Koalition an der Holdingstruktur bei der DB AG festhalten wolle. Allerdings dürfe kein Gewinntransfer von der Schiene in den Betrieb stattfinden. Für die SPD-Fraktion geht die Liberalisierung bei der Bahn voran. „Für mich ist das Glas halbvoll und nicht halbleer“, betonte ihre Sprecherin.

Demgegenüber sprach sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Trennung von Netz und Betrieb aus. Für die Linksfraktion ist der Wettbewerb an sich kein Wert. Es gehe darum, wie die Qualitätsziele am besten erreicht werden könnten. Der Vertreter der Monopolkommission wies darauf hin, dass durch Wettbewerb nicht nur günstigere Preise erzielt werden könnten, sondern auch die Qualität verbessert würde.

Quelle: Bundestag

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