Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat mit Datum vom 22.04.2016 per Erlass (B I 7-81064.3/3-1) festgelegt, dass der Auslegungserlass zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung vom 08.12.2015 ausgesetzt wird. Es gilt vorerst die Altregelung und das Formblatt 248 ist in der Fassung „Januar 2011“ zu verwenden.

Weitere Infos:
http://www.dstgb-vis.de/dstgb_vis/Aktuelles/BMUB%3A%20Erlass%20zur%20Beschaffung%20von%20Holzprodukten%20ausgesetzt/

Die Regelungen gelten auch nur für die Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen.

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