Man sollte in der Tat nicht zu viel in das aus den Richtlinien übernommene Verb „betrauen“ hinein interpretieren. Es ist auch in § 105 GWB zu finden, ohne dass bisher jemand auf die abwegige Idee kam, Bau- oder Dienstleistungskonzessionen seien nur im Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben der Konzessionsgebers möglich.

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