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SPNV-Regionalisierung stärkt Wettbewerb

Die zum 1. Januar 1996 erfolgte Übertragung der Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf die Länder (Regionalisierung) hat den Wettbewerb in diesem Marktbereich befördert. Zu dieser Einschätzung gelangt die Bundesregierung in ihrem „Bericht zur Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr nach der Änderung der Vergabeverordnung vom 1. Dezember 2002“, der als Unterrichtung (18/12711) vorliegt.

Seit der Regionalisierung sei das Leistungsvolumen im SPNV von 498 Millionen Zugkilometern im Jahr 1993 auf mittlerweile 671 Millionen Zugkilometer im Jahr 2015 gestiegen, was einem Anstieg von mehr als einem Viertel entspricht, schreibt die Regierung. In den vergangenen Jahren habe dabei auch die Wettbewerbsintensität deutlich zugenommen. 2015 hätten die Wettbewerber der Deutschen Bahn AG etwa 30 Prozent der Betriebsleistung erbracht (2002: neun Prozent). Gemessen in Personenkilometern habe der Anteil der Wettbewerber nach Angaben der Bundesnetzagentur im Jahr 2015 bei etwa 22 Prozent gelegen (2002: vier Prozent), heißt es in der Unterrichtung.

Aus Sicht der Bundesregierung ist die positive wettbewerbliche Entwicklung vor allem auf die Weiterentwicklung des vergaberechtlichen Rahmens zurückzuführen. Es seien kontinuierlich Impulse für mehr Wettbewerb gesetzt worden. Wegen der Dauer der Verfahren bis zur Betriebsaufnahme werde die Änderung der Vergabepraxis der zuständigen Behörden jedoch mit deutlicher zeitlicher Verzögerung sichtbar.

Die Wirkung einzelner Maßnahmen, wie die Änderung der Vergabeverordnung (VgV) zum 1. Dezember 2002, lässt sich nach Aussage der Regierung „angesichts der Besonderheiten der SPNV-Vergaben und der Vielzahl der seitdem jedes Jahr durch die Länder durchgeführten Vergabeverfahren im Nachhinein nicht exakt bemessen“. Der Wettbewerb werde auch nicht nur durch die vergaberechtlichen Regelungen befördert, sondern auch durch Reaktionen der Aufgabenträger auf die Marktentwicklung, wenn diese beispielsweise Maßnahmen zur Unterstützung der Fahrzeugfinanzierung ergreifen.

Die Entscheidung für ein bestimmtes Vergabeverfahren durch die öffentlichen Auftraggeber erfolge immer im Rahmen des rechtlich Gebotenen und unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort, so dass mittlerweile die wettbewerblichen Verfahren überwiegen würden, heißt es in den Bericht weiter. Durch den Vergaberechtsschutz sei sichergestellt, dass mögliche Verstöße gegen die Vergabevorschriften zeitnah überprüft werden können. Nach Ansicht der Bundesregierung wird das 2016 novellierte nationale Vergaberecht „die Wettbewerbsintensität des SPNV auch für die Zukunft weiter wesentlich absichern“.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten

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