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Berlin: Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat per Rundschreiben vom 31. August mitgeteilt, dass zum 22. August 2017 eine neue Software für das „Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) Berlin“ in Betrieb genommen wurde. Mit Inbetriebnahme der neuen ULV-Softwarewurden Anpassungen im Verfahren der Präqualifizierung und Eintragung in das ULV vorgenommen. Zudem ist die Einführung eines Onlineformulars geplant.

1. Beleg der Eignung

Ein Unternehmen kann den Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen – wie dem ULV Berlin – erbringen oder muss die geforderten entsprechenden Unterlagen auf Aufforderung während des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung vorlegen. Im Rahmen der Präqualifikation im ULV Berlin werden die Nachweisunterlagen nun in der Datenbank – ULV-Auskunft – hinterlegt und sind kostenfrei für die öffentlichen Auftraggeber einsehbar. Die Stammdaten der eingetragenen Unternehmen sind in der gewohnten Art allgemein zugänglich.

Die hinterlegten Nachweise mit den Unternehmens- und personenbezogenen Daten können mittels der Eingabe von Zugangsdaten (Bescheinigungsnummer und Zugangscode)in begründeten Fällen (Eignungsvermutung) eingesehen werden. Die Zugangsdaten sind bei dem jeweiligen Unternehmen abzufragen, da diese nur dem Unternehmen mit der Bescheinigung der Eintragung in das ULV Berlin übermittelt werden.

2. Amtliches Verzeichnis / Zertifizierungssystem

Gemäß § 48 Abs. 8 VgV besteht für Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung verfügen, eine Eignungsvermutung in Bezug auf die dort niedergelegten Unterlagen und Angaben. Dies bedeutet, dass der Wahrheitsgehalt dieser Unterlagen und Angaben grundsätzlich zu unterstellen ist und nur in Fällen eines begründeten Verdachtes weitere Unterlagen und Angaben nachgefordert werden dürfen. Das bei der für das Bauen zuständigen Senatsverwaltung geführte ULV Berlin ist ein amtliches Verzeichnis im Sinne dieser Vorschrift.

3. Umstellung der ULV-Auskunft

Die Verknüpfung „Login“ wurde durch „Datenbank“ ersetzt. Die neu hinterlegten Nachweise können nur durch den Code (Bescheinigungsnummer), der beim Unternehmen zu erfragen ist, eingesehen werden. In der Web-Auskunft erscheinen eingetragene Unternehmen mit gültiger Bescheinigung. Während der laufenden Antragsbearbeitung werden Unternehmen für höchstens zwei weitere Monate geführt.

Hintergrund:
Das ULV existiert seit 1953 und enthält Unternehmen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes einschließlich Fuhr- und Speditionsleistungen sowie auch Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen anbieten.
Im ULV sind Unternehmen eingetragen, die die entsprechenden Unterlagen/Nachweise (Anforderungen an Unternehmen; Eignung) eingereicht haben.
Die entsprechende Eintragung der Unternehmen bzw. die Zuordnung zu den einzelnen einzelnen Gewerken/Tätigkeiten erfolgt nach Überprüfung der fachlichen Eignung.
Die ULV-Auskunft dient als Erleichterung für die berechtigten öffentlichen Auftraggeber und ihre Auftragnehmer bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Durch die Aufnahme gelten die auftragsunabhängigen Einzelnachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit als Eintragungsvoraussetzung im Grundsatz als erbracht.

Das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtWohn V M Nr. 3/ 2017)  ist hier downloadbar (PDF, 175 KB).

Weitere Informationen zum ULV erhalten Sie hier und auf der Seite des Vergabeservice Berlin.

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  | Vergabeservice Berlin

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