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Formblatt Vergabestatistik: Erlass des BMUB

Qua Erlass vom 14. September 2017 (B I 7 – 81064.08/00) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie die Bauverwaltungen der Länder auf die Neufassung des Formblattes Vergabestatistik der Finanzbauverwaltung hingewiesen. Dem Erlass ist als Anlage das neue Formblatt „Vergabestatistik Finanzbauverwaltung“ mit den entsprechenden Änderungen beigefügt.

Hintergrund: Die mit der Vergaberechtsreform 2016 geschaffene Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) verpflichtet alle Auftraggeber, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellen- und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich, zu übermitteln.Die im Vorjahr vergebenen Aufträge, deren Auftragswerte die EU-Schwellenwerte übersteigen sind jährlich von öffentlichen Auftraggebern über das BMWi an die EU-Kommission zu melden. Die Vergabestatistik der Finanzbauverwaltungen wird trotz der neuen EU-Vergabestatistik fortgeführt. Zur Begründung verweist das BMUB darauf, dass die Erkenntnisse daraus nach wie vor für die Entscheidung über einen etwaigen regulatorischen Änderungsbedarf wichtig seien.

Das neue Formular ist ab dem Berichtsjahr 2018 zu verwenden. Das Formblatt steht unter www.fib-bund.de zur Verfügung und kann auf elektronischem Wege bis zum 31. März des Folgejahres für jedes Kalenderjahr an das Referat BI7@bmub.bund.e gesendet werden.

Quelle: Auftragsberatungszentrum Bayern

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