Mittlerweile ist der Anwendungsbefehl für die EVB-IT durch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)“, Anlage zum BMF-Rundschreiben
vom 25. April 2018 II A 3 – H 1012-6/17/10001 :003 ergangen.

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