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HOAI: Generalanwalt beim EuGH hält Mindest- und Höchstsätze für rechtswidrig

In dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren Rs. C-377/17 gegen die Bundesrepublik Deutschland hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht  hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Das Votum des Generalanwalts ist für die Entscheidung des Gerichtshofs nicht bindend. Allerdings folgt der EuGH nach allgemeiner Erfahrung regelmäßig der Auffassung des Generalanwalts. Die finale Entscheidung des EuGH wird Mitte 2019 erwartet.

Bis zur Entscheidung des EuGH behalten die Mindest- und Höchstätze ihre Wirkung. Falls jedoch der EuGH dem Generalanwalt folgt, wäre die Bundesregierung gehalten, die Pflicht zur Beachtung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze (§ 7 Abs. 1 HOAI) insgesamt umgehend abzuschaffen. In laufenden Verträgen könnte dann bei Mindestsatzunter- oder Höchstsatzüberschreitungen regelmäßig keine Honoraranpassung mehr verlangt werden. Der Bestand HOAI-konformer Vereinbarungen ist dagegen in aller Regel nicht gefährdet. Die konkreten Folgen wären allerdings für jeden Einzelfall gesondert zu betrachten.

Den Schlussantrag des Generalantwalts im Volltext finden Sie im Mitgliederbereich des DVNW in der Bibliothek (hier). Noch kein Mitglied? Hier geht es zur Mitgliedschaft.

Hier finden Sie zum Thema die aktuelle Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer.


Veranstaltungshinweis:
 Am 21. März findet der 3. Bau-Vergabetag in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Berliner Gendarmenmarkt statt. Mit den aktuellen Entwicklungen zur HOAI wird sich auch die Podiumsdiskussion unter dem Titel „Zur Zukunft der VOB/A und HOAI – Aktuelle Herausforderungen öffentlicher Bau- und Planungsvergaben“ befassen.

Die Gäste von Moderatorin Prof. Dr. Antje Boldt sind:

Prof. Ralf Niebergall
Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer

Reinhard Janssen
Ministerialrat, Unterabteilung Bauwesen und Bauwirtschaft, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Prof. Stefan Leupertz
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Dr.-Ing. Erich Rippert
Vorstandsvorsitzender Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.

Dr. Thomas Solbach
Referatsleiter I B 6 Öffentliche Aufträge, Immobilienwirtschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Michael Werner
Rechtsanwalt, DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH





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Über Dr. Klaus Greb

Herr Dr. Klaus Greb ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Gründungspartner der Anwaltssozietät VERGABEPARTNERS. Dr. Greb berät bundesweit öffentliche Auftraggeber und Unternehmen bei Ausschreibungen, in zuwendungsrechtlichen Fragestellungen und führt Nachprüfungsverfahren bzw. Gerichtsprozesse. Er ist Herausgeber eines online‐Kommentars zum Sektorenvergaberecht, Mitautor im Standardkommentar „Ziekow/Völlink“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Vergaberecht“ und häufig Vortragender bei Tagungen, u. a. der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften.

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