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Berateraffäre – Keine personellen Folgen bei Bundeswehr

Die selbst eingestandenen Verstöße gegen Recht und Regeln bei der Vergabe von Beraterverträgen haben der Bundeswehr keinen Anlass für personelle Konsequenzen gegeben. Dazu habe es keinen Anlass gegeben, weil kein Schaden entstanden sei, meinte der Leiter der Rechtsabteilung, Andreas Conradi, als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses. In der Sitzung unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) rückten auch persönliche Beziehungen zwischen den Auftraggebern in Ministerien und Truppe sowie externen Auftragnehmern in den Fokus der Abgeordneten.

Fehlerhaftes Verhalten der Verwaltung führe nicht zwangsläufig zu Konsequenzen, beschied Conradi. Er hatte im vergangenen Jahr nach der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Vergabepraxis mit Rügen für fast alle der stichprobenartig überprüften Verträge eine interne Verwaltungsermittlung des Ministeriums geleitet. Da habe er keine Hinweise auf vorsätzliches Fehlverhalten gefunden. Es habe keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, die zwingend die Aufnahme disziplinarischer Ermittlungen nahegelegt hätten. Auf Nachfragen ließ er offen, ob er dieser Frage näher nachgegangen war.

Ein häufiger Regelverstoß sei die fehlende Dokumentation rund um die Vergabe von Beraterverträgen gewesen. Dies erschwere, Verantwortlichkeiten nachzuspüren, war Conradis Aussage zu entnehmen.

Im Gegensatz zum Verteidigungsministerium beharrt der Bundesrechnungshof darauf, dass in einem Fall ein Schaden von gut einer Million Euro entstanden sei. Dem hielt Conradi entgegen, ein Schaden müsse in jedem Einzelfall „positiv nachgewiesen“ werden. Das sei bei den fraglichen Verträgen nicht der Fall. Nicht jeder Verstoß gegen das Vergaberecht führe zu wirtschaftlichem Schaden.

Zum Untersuchungsauftrag des Ausschusses zählt auch, der Frage nachzugehen, ob Aufträge aufgrund persönlicher Beziehungen, von „Kennverhältnissen“ ist die Rede, vergeben wurden. Conradi berichtete, dass im Rahmen der Verwaltungsermittlung eine Reihe von Personen vernommen worden seien, darunter die Ex-Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder. Dass sie solche „Kennverhältnisse“ mit dem damals an Vergaben im IT-Bereich verantwortlichen Erhard Bühler und andererseits beteiligten Auftragnehmern hat, war laut Conradi rechtlich nicht zu beanstanden und habe sich auch nicht ausgewirkt. Es habe in diesem Zusammenhang keine Anhaltspunkte für sachfremde Entscheidungen gegeben. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen beförderte Bühler inzwischen vorübergehend vom Drei- zum Viersternegeneral und entsandte ihn zeitlich begrenzt zur Nato.

Abgeordnete machten bei der Sitzung öffentlich, dass in der Verwaltungsuntersuchung, die dem Ausschuss übergeben wurde, die Vernehmung Suders nur knapp und ohne Auflistung der gestellten Fragen dokumentiert worden sei und – nur bei ihr -die Uhrzeiten geschwärzt worden seien. Ob ihre Befragung länger oder kürzer als bei den anderen über 30 Personen gedauert habe, sei mithin nicht festzustellen. Dass Suder nicht vorm Verteidigungsausschuss erscheinen und Fragen nur schriftlich beantworten wollte, gilt als Auslöser dafür, dass er die ihm grundgesetzlich gegebene Möglichkeit ausschöpfte, sich zum Untersuchungsausschuss zu erklären. Der wird Suder jetzt als Zeugin bindend vorladen.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/fla)

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