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EU Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Teilnahme von Bietern und Waren aus Drittländern am EU-Beschaffungsmarkt (C(2019) 5494 final)

Entscheidung-EUDie am 24.07.2019 veröffentlichten Leitlinien sind Teil eines Pakets von Initiativen der Kommission zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs, einer hohen Qualität und gleicher Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für öffentliche Beschaffung. Sie sind auch das erste Ergebnis im Rahmen der zehn Maßnahmen, die in der Mitteilung über die Beziehungen zwischen der EU und China dargelegt wurden. Der Europäische Rat unterstützte diese Mitteilung in seinen Schlussfolgerungen vom März 2019.

Der Markt für Aufträge der öffentlichen Hand in der EU ist offen und sein Wert wird auf 2 Billionen € pro Jahr geschätzt. Auf den immer stärker global ausgerichteten Märkten müssen öffentliche Auftraggeber in der EU mit den richtigen Instrumenten und Kenntnissen ausgestattet sein, wenn sie sich mit Bietern aus Ländern außerhalb der EU befassen.

Die heute veröffentlichten Leitlinien bieten praktischen Rat für öffentliche Auftraggeber in den Mitgliedstaaten. Sie helfen diesen Auftraggebern festzustellen, welchen Bietern aus Drittländern ein garantierter Zugang zum EU-Beschaffungsmarkt gewährt wird. Ferner zielen die Leitlinien darauf ab, die öffentlichen Auftraggeber für die verschiedenen Instrumente zu sensibilisieren, die im EU-Rahmen für das öffentliche Auftragswesen verfügbar sind. Dazu gehören Maßnahmen, die bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten ergriffen werden können, und Maßnahmen, die sicherstellen, dass Bieter aus Drittländern sich in Bereichen wie Sicherheits-, Arbeits- und Umweltstandards an dieselbe Qualität gebunden fühlen wie EU-Bieter.

Vizepräsident Jyrki Katainen, zuständig für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, erklärte hierzu:

„Durch Offenheit und Wettbewerb bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand können für das Geld der Steuerzahler mehr Nutzen und qualitativ hochwertige öffentliche Dienste erzielt werden. Die öffentlichen Auftraggeber müssen informierte Entscheidungen treffen, wobei sie sich am wohlverstandenen Interesse der EU-Bürgerinnen und -Bürger ausrichten und sämtliche verfügbaren Instrumente heranziehen sollten, um unsere europäischen Standards zu wahren. Und als Gegenleistung für unsere Offenheit muss es EU-Unternehmen umgekehrt gestattet sein, für öffentliche Aufträge außerhalb der EU zu bieten.“

Die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige Kommissarin Elżbieta Bieńkowska, fügte hinzu:

„Alle Bieter – europäische oder ausländische – müssen sich an dieselben Regeln halten. Die öffentlichen Auftraggeber können den im Rechtsrahmen gebotenen Spielraum nutzen, um hohe sozial- und umweltrechtliche sowie sonstige Qualitätsstandards für alle Bieter ungeachtet deren Herkunft festzulegen und durchzusetzen. Dies führt zu einer ausgewogenen Situation zwischen den Bietern.“

Mit den Leitlinien werden die öffentlichen Auftraggeber unterstützt, Angebote effizient zu prüfen, potenziell ungewöhnlich niedrige Angebote zu ermitteln und ihre Beschaffungen so zu gestalten, dass sie die innovativste, am stärksten sozialorientierte oder umweltfreundlichste Option wählen. Der Schwerpunkt der Leitlinien liegt auf folgenden Bereichen:

  • Zugang für ausländische Bieter: In den EU-Vorschriften wird generell nicht zwischen EU- und Nicht-EU-Unternehmen unterschieden. In den Leitlinien wird jedoch klargestellt, dass nur Unternehmen aus Drittländern, mit denen die EU verbindliche internationale Übereinkommen oder bilaterale Freihandelsabkommen unterzeichnet hat, die sich auf die öffentliche Beschaffung erstrecken, über einen garantierten Zugang zum EU-Beschaffungsmarkt verfügen. Andere Unternehmen aus Drittländern haben keinen garantierten Zugang zu den EU-Beschaffungsmärkten und dürfen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird in den Leitlinien bekräftigt, dass es den Mitgliedstaaten weiterhin freisteht, in Bereichen wie Verteidigung und Sicherheit den Zugang zu ihrem Markt zu beschränken.
  • Ablehnung ungewöhnlich günstiger Angebote: Die Kommission erinnert die öffentlichen Auftraggeber daran, dass in den EU-Vorschriften Möglichkeiten vorgesehen sind, wonach Angebote, die ungerechtfertigt niedrig erscheinen, abgelehnt werden können. Die Leitlinien enthalten eine Liste von Fragen, die öffentliche Auftraggeber dem Bieter zur Klarstellung des Preises vorlegen können.
  • Qualitätsorientiertes Beschaffungswesen: In den EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge werden die Behörden aufgerufen, ihre Beschaffungen strategisch auszurichten und Innovation, soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Ausschreibungsverfahren zu stellen. Dadurch wird vermieden, dass Aufträge lediglich anhand des niedrigsten Preises vergeben werden. Die Leitlinien enthalten konkrete Beispiele für eine solche strategische Auftragsvergabe. Dabei wird erläutert, wie Sozial-, Umwelt- und Arbeitsstandards im Vergabeverfahren festgelegt und durchgesetzt werden können. Diese Regeln gelten für alle Ausschreibungen und unabhängig davon, ob es sich bei den Bietern um Unternehmen mit Sitz in der EU oder im Ausland handelt.
  • Praktische Unterstützung durch die Kommission: In den Leitlinien wird ferner darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Stellen die Kommission ersuchen können, die Vereinbarkeit eines Projekts mit den EU-Vergabevorschriften zu bewerten, bevor sie wichtige Schritte unternehmen, beispielsweise die Einleitung einer Ausschreibung für die Hauptbauarbeiten des Projekts oder die Unterzeichnung einer internationalen Vereinbarung (der sogenannte Ex-anteBewertungsmechanismus). Diese Unterstützung erstreckt sich beispielsweise auf Beratung hinsichtlich eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder bezüglich einer qualitätsorientierten Konzipierung von Beschaffungen.

Hintergrund

Die EU-Vergabevorschriften tragen dazu bei, dass Steuergelder besser eingesetzt werden, da sie sicherstellen, dass öffentliche Aufträge im Rahmen transparenter, nichtdiskriminierender und wettbewerblicher Beschaffungsverfahren vergeben werden. Diese Vorschriften wurden im Jahr 2014 weiter vereinfacht, indem den Behörden die Befugnis eingeräumt wurde, bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen öffentliche Aufträge zu nutzen, um ökologische, gesellschaftliche oder innovative Ziele zu erreichen. Der Binnenmarkt für öffentliche Aufträge macht heute einen wesentlichen Teil der EU-Wirtschaft aus, sein Wert beläuft sich auf jährlich 2 Billionen € bzw. 14 % des BIP der EU.

Im März 2019 nahmen die Kommission und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik eine Gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „EU-China – Strategische Perspektiven“ an, in der eine neue strategische Sichtweise der Beziehungen zwischen der EU und China dargelegt und festgestellt wurde, dass die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Partnern stärker von Ausgewogenheit und Gegenseitigkeit geprägt sein müssen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um auf dem EU-Markt für die Vergabe öffentlicher Aufträge Hindernisse für gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU- und Nicht-EU-Unternehmen zu beseitigen.

Wie in der genannten Mitteilung angekündigt, prüft die Kommission derzeit auch, wie die EU mit den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen staatlicher Beteiligung an Unternehmen im Ausland und der staatlichen Finanzierung ausländischer Unternehmen auf den EU-Binnenmarkt in angemessener Weise umgehen könnte. Schließlich fordert die Kommission das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten erneut auf, das Instrument betreffend das öffentliche Beschaffungswesen bis Ende 2019 anzunehmen, um den Grundsatz der Gegenseitigkeit zu fördern und Chancen für EUUnternehmen auf den Beschaffungsmärkten von Drittländern zu eröffnen.

Die vorgelegten Leitlinien bauen auf der Mitteilung „Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa“ auf, in der eine breit angelegte Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten ins Leben gerufen wurde, um die Wirksamkeit des öffentlichen Beschaffungswesens zu verbessern. Die Kenntnis der Möglichkeiten und die Ausnutzung des Spielraums, die der bestehende Rechtsrahmen bietet, tragen zur Stärkung des Binnenmarkts bei und fördern gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EUBeschaffungsmarkt.

Die Leitlinien für die Teilnahme von Bietern und Waren aus Drittländern am EU-Beschaffungsmarkt können Sie unter dem hinterlegten Link abrufen.

Quelle: EU Kommission

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