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Baden-Württemberg: Erkenntnisse aus Gutachten zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz

Ein Gutachten zeigt, dass das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz im Alltag angekommen ist und kaum Schwierigkeiten bereitet, sich aber auch kein direkter kausaler Effekt in Bezug auf eine Verbesserung des Wettbewerbs eingestellt hat.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat jetzt den Landtag über das Ergebnis der Evaluation des 2013 in Kraft getretenen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) informiert. Das Gesetz wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben überprüft. „Durch die Evaluation liegen jetzt erstmals Erkenntnisse dazu vor, welche Auswirkungen das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz in der Praxis hat“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Die Unternehmen werden durch das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Landestariftreue- und Mindestlohngesetz verpflichtet, ihren Beschäftigten bei der Ausführung von Aufträgen der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg ein Mindestentgelt beziehungsweise Tariflohn zu bezahlen. Baden-Württemberg hat im Geleitzug mit den anderen Bundesländern eine solche Verpflichtung eingeführt. Mit dem Gesetz sollen Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen verhindert, der Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet und ein ausreichender sozialer Schutz sowie ein angemessenes Einkommensniveau garantiert werden.

Ob diese Ziele erreicht werden konnten, hat Kienbaum Consultants International GmbH im Auftrag des Wirtschaftsministeriums evaluiert. Untersucht wurde auch, ob die im Landestariftreue- und Mindestlohngesetz geregelte Subunternehmerhaftung ein zweckdienliches und angemessenes Mittel ist, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen.

Das Gutachten zeigt, dass die Ziele des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes von den öffentlichen Auftraggebern und den Unternehmen grundsätzlich unterstützt werden. Es wurde als gut verständlich und anwendbar beurteilt. Die Sicherung von Mindestentgelt und Tariflöhnen zur Förderung und Unterstützung eines fairen Wettbewerbs wird außerdem von allen Beteiligten als notwendig anerkannt“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass das LTMG zwar im Alltag angekommen ist, kaum Schwierigkeiten bereitet, sich aber auch kein direkter kausaler Effekt in Bezug auf eine Verbesserung des Wettbewerbs eingestellt hat.

Die Autoren kommen darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die Subunternehmerhaftung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung ein wenig geeignetes Mittel zur Durchsetzung der Ziele des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes ist. Ein Verzicht auf die Subunternehmerhaftung könnte allerdings die Gefahr der Umgehung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtung bergen.

Die Ergebnisse der Evaluation des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes beruhen auf repräsentativen Befragungen von Vergabestellen und Unternehmen, zusätzlich wurden Experten interviewt.

Das Wirtschaftsministerium hat den Landtag jetzt über das Ergebnis der Untersuchung durch Kienbaum unterrichtet. „Mir sind der Dialog und die Transparenz im Umgang mit den Ergebnissen des Gutachtens und dem weiteren Verfahren sehr wichtig“, betonte die Ministerin. In einem nächsten Schritt sollen jetzt die berührten Verbände, Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften die Möglichkeit erhalten, eine schriftliche Stellungnahme zu den Ergebnissen des Berichts abgeben. Am Ende werden die Landesregierung und der Landtag darüber entscheiden, welche Schlussfolgerungen aus dem Gutachten zu ziehen sind.

Quelle: Baden-Württemberg

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