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Schutzausrüstung: Lieferungen überall in die EU sind möglich, Exporte außerhalb der EU genehmigungspflichtig

Persönliche Schutzausrüstungen dürfen laut einer am Sonntag von der Europäischen Kommission veröffentlichten Durchführungsbestimmung (Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission vom 14. März 2020 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Produkte) nur noch mit Genehmigung der Mitgliedstaaten in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Das betrifft zum Beispiel Schutzkleidung und – brillen sowie Atemmasken. Unterdessen passten Deutschland und Frankreich am Wochenende ihre nationalen Maßnahmen gemäß den Wünschen der EU-Kommission an, um innereuropäische Lieferungen und damit europäische Solidarität zu ermöglichen. Gleichzeitig arbeitet die Kommission mit der Industrie zusammen, um die Produktion von Schutzausrüstung anzukurbeln, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gestern in einer Videobotschaft. Außerdem leitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten heute eine gemeinsame Beschaffung von Diagnose-Kits und Beatmungsgeräten in die Wege. Für persönliche Schutzausrüstung wie Atemmasken läuft die gemeinsame Beschaffung bereits.

„Die Kommission arbeitet mit der Industrie zusammen, um die Produktion zu steigern, ergreift Maßnahmen, um die benötigte Schutzausrüstung in der EU zu halten, und bemüht sich, den Warenfluss in Europa aufrechtzuerhalten, damit wir diese Ausrüstung gemeinsam nutzen können“, sagte von der Leyen am Sonntag in einer Videobotschaft. „Heute ist es Italien, das rasch große Mengen an medizinischen Gütern benötigt. Aber in einigen Wochen werden andere Länder sie brauchen. Indem wir mehr produzieren, sie in der EU behalten und miteinander teilen, können wir unsere Mitarbeiter im Gesundheitswesen und unsere Patienten schützen und die Verbreitung des Virus eindämmen. Deshalb habe ich diese europäische Lösung vorgeschlagen“, so von der Leyen.

Die Pflicht für Ausfuhrgenehmigungen außerhalb der EU gilt zunächst für einen Zeitraum von sechs Wochen und soll sicherstellen, dass diese Ausrüstungen innerhalb des EU-Binnenmarktes verfügbar sind. In diesem Zeitraum konsultiert die EU-Kommission, ob die Maßnahmen angepasst werden und welche weiteren Schritte unternommen werden sollten.

Außerdem überprüft die EU-Kommission derzeit die Ergebnisse einer öffentlichen Ausschreibung zur Bereitstellung von Schutzausrüstungen, die sie Ende Februar veröffentlicht hat.

Quelle. EU Kommission

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