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Für länger haltbare und nachhaltigere Produkte: Neuer EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius hat am 11.03. in Brüssel einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Er ist einer der einer der wichtigsten Bausteine des europäischen Grünen Deals (A European Green Deal) und enthält Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken. Diese sollen länger nutzbar sein und leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Weitere Ziele sind zudem weniger Verpackungen und die Vermeidung von Abfall. Der Aktionsplan der Kommission baut auf den EU-Initiativen seit 2015 auf und konzentriert die Gestaltung und Produktion von Produkten. Grundlegendes Ziel ist es, dass genutzte Ressourcen so lange wie möglich in der EU-Wirtschaft verbleiben.

Kommissar Sinkevičius erklärte: „Wir haben nur einen Planeten Erde, aber bis 2050 wird unser Verbrauch ein Niveau erreichen, als hätten wir drei davon. Der neue Plan wird die Kreislaufwirtschaft zu einem zentralen Bestandteil unseres Lebens machen und den grünen Wandel unserer Wirtschaft beschleunigen. Wir bieten entschlossene Maßnahmen an, um die Spitze der Nachhaltigkeitskette – die Produktgestaltung – zu verändern. Zukunftsorientierte Maßnahmen werden neue Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, den europäischen Verbrauchern neue Rechte verleihen, Innovation und Digitalisierung nutzen und ebenso wie die Natur dafür sorgen, dass nichts verschwendet wird.“

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: „Um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, unsere natürliche Umwelt zu erhalten und unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, bedarf es einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft. Unsere Wirtschaft ist heute noch überwiegend linear gestaltet und nur 12 Prozent der Sekundärstoffe und -ressourcen gelangen wieder in die Wirtschaft zurück. Viele Produkte gehen zu schnell kaputt, können nicht ohne Weiteres wiederverwendet, repariert oder recycelt werden oder sind nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher kann ein enormes Potenzial entfaltet werden. Mit dem heutigen Plan leiten wir Maßnahmen ein, um die Art und Weise, wie Produkte hergestellt werden, zu verändern und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltige Entscheidungen zu ihrem eigenen Nutzen und zum Nutzen der Umwelt zu treffen.“

Mit Unternehmen, Verbrauchern und Behörden in ganz Europa, die sich als Vorreiter schon jetzt dieses nachhaltige Modell zu eigen machen, ist der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft bereits in vollem Gange. Der heute als Teil der EU-Industriestrategie vorgelegte Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft enthält folgende Maßnahmen:

Nachhaltige Produkte als Norm in der EU

Die Kommission wird Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik vorschlagen, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte so konzipiert sind, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe enthalten. Die Verwendung von Einwegprodukten soll eingeschränkt werden. Außerdem soll gegen vorzeitiges Veralten vorgegangen und die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verboten werden.

Stärkung der Position der Verbraucher

Die Verbraucher werden Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher werden ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben.

Konzentration auf Branchen, in denen die meisten Ressourcen genutzt werden und in denen ein hohes Kreislaufpotenzial besteht

Die Kommission wird konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen ergreifen:

Elektronik und IKT – eine „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Abfällen

Batterien und Fahrzeuge – ein neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung des Kreislaufpotenzials von Batterien

Verpackungen – neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU-Markt zugelassen sind, einschließlich der Verringerung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen

Kunststoffe – neue verbindliche Anforderungen an den Rezyklatanteil und besondere Konzentration auf Mikroplastik sowie biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe

Textilien – eine neue EU-Strategie für Textilien zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Branche und zur Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung von Textilien

Bauwesen und Gebäude – eine umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt zur Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden

Lebensmittel – neue Gesetzesinitiative zur Wiederverwendung mit dem Ziel der Ersetzung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck durch wiederverwendbare Produkte in Verpflegungsdienstleistungen

Vermeidung von Abfall

Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz zu vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe profitieren. Die Kommission wird die Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung prüfen. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.

Hintergrund

Der europäische Grüne DealDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• der Kommission von der Leyen steckt einen ehrgeizigen Fahrplan zur Verwirklichung einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft ab, in der das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt wird. Eine Kreislaufwirtschaft verringert den Druck auf die natürlichen Ressourcen und ist eine Voraussetzung, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt zu gebieten.

Die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen und mehr als 90 Prozents des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie von Wassermangel und -armut sind auf die Gewinnung von Ressourcen und deren Verarbeitung zurückzuführen.

Quelle: EU Kommission

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