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BMVI veröffentlicht ÖPP-Verträge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf seiner Website aktuelle Konzessions- bzw. Projektverträge zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) publiziert. In Abstimmung mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) haben die jeweiligen privaten Vertragspartner zugestimmt, die Unterlagen in weiten Teilen zu öffnen. Damit setzt das BMVI eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, kommt das BMVI im vorgesehenen Zeitrahmen seiner Selbstverpflichtung nach, die Konzessions- bzw. Projektverträge zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften zu publizieren,“ so Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Dokumente sind in weiten Teilen geöffnet. Wenn einzelne Teile unkenntlich sind, liegt dies dran, dass sie schutzwürdige Belange der privaten Partner berühren.

Ergänzend stellt das BMVI eine Muster-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Verfügung, die anhand eines fiktiven Beispiels die Methodik erklärt. Projektsteckbriefe und ein FAQ liefern weitere Informationen.

Öffentlich-Private Partnerschaften sind ein etabliertes Instrument im Bundesfernstraßenbau – sie sind keine Privatisierung von Autobahnen. Bei ÖPP erfüllt lediglich ein privater Partner öffentliche Aufgaben.

Vergeben werden ÖPP-Projekte auf Basis solider und detaillierter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Dabei betrachtet der Bund nicht nur die Baukosten. Maßstab ist die Lebenszyklusbetrachtung über einen langen Projektzeitraum: Nur wenn ein ÖPP-Projekt mindestens so wirtschaftlich ist wie eine konventionelle Beschaffung, wird es realisiert. Durch den Lebenszyklusansatz für Bau, Betrieb und Erhaltung werden in der ÖPP-Beschaffungsvariante Effizienzgewinne ermöglicht und Schnittstellenprobleme reduziert.

Quelle: BMVI

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