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Datenschutzbeauftragter des Bundes: Personenbezogene Daten per E-Mail grundsätzlich nur verschlüsselt

Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt dessen „Tätigkeitsbericht 2019 zum Datenschutz“ (19/19900) vor. Darin rät der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber den öffentlichen Stellen des Bundes, personenbezogene Daten per E-Mail grundsätzlich nur verschlüsselt zu versenden. Ein unverschlüsselter Datenversand per E-Mail sei bei sensiblen Daten „auch dann nicht rechtmäßig, wenn vorher eine entsprechende Einwilligungen des Empfängers eingeholt wurde, da diese in der Regel nicht datenschutzkonform erteilt werden kann“, schreibt der Bundesbeauftragte. Nationale Vorschriften, die einen unverschlüsselten E-Mailversand legitimieren, seien darüber hinaus nicht konform mit der Datenschutz-Grundverordnung.

Auch empfiehlt der Beauftragte, den Bürgern im Zusammenhang mit Diensten nach dem Onlinezugangsgesetz eine nutzerfreundliche Möglichkeit einzuräumen, „um die stattfindenden Datenverarbeitungsprozesse nachvollziehen und kontrollieren zu können“. Zudem plädiert er für einen „diskriminierungsfreien Zugriff auf Fahrzeugdaten und im Fahrzeug generierte Daten über eine sichere Telematikplattform im Fahrzeug“. Ferner plädiert er für die Implementierung eines differenzierten Rollen- und Rechtemanagements bei der elektronischen Patientenakte. Zu den weiteren Empfehlungen dieses 28. Tätigkeitsberichts zählt unter anderem, „ein Sicherheitsgesetzmoratorium auszusprechen und einen Evaluationsprozess der sicherheitsbehördlichen Eingriffskompetenzen einzuleiten“.

Zugleich wird in der Unterrichtung auf den Stand der Umsetzungen von Empfehlungen aus dem 27.Tätigkeitsbericht eingegangen. Danach hat der Gesetzgeber die Empfehlung, „Sanktionsbefugnisse für den BfDI auch im Bereich der Nachrichtendienste einzuführen“, bislang ebenso nicht aufgegriffen wie die Empfehlung, „angesichts des festgestellten geringen Nutzwerts von Antiterrordatei und Rechtsextremismusdatei diese abzuschaffen“.

Des Weiteren wird unter anderem in der aktuellen Vorlage die Empfehlung aus dem vorherigen Bericht aufrechterhalten, „dass die Jobcenter ausreichend personell ausgestattet werden, um ihre Datenschutzbeauftragten von anderen Aufgaben freizustellen, damit diese ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen können“. Wenngleich einige Jobcenter dieser Empfehlung gefolgt seien, bestehe „nach unserer Kenntnis weiterhin erheblicher Handlungsbedarf in Bezug auf den Umfang der Freistellung“, heißt es dazu in der Unterrichtung.

Quelle: Bundestag

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