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PKW Maut: Scheuer: Es gab kein Angebot zur Verschiebung

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat in zentralen Punkten der Darstellung des Bieterkonsortiums für die Pkw-Maut widersprochen. „Meiner Erinnerung nach gab es kein Angebot, mit der Unterzeichnung des Vertrags bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu warten“, sagte Scheuer in der Nacht vom 1. zum 2. Oktober im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“). Es habe auch gar keinen Grund für einen solchen Vorschlag gegeben, da zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht absehbar gewesen sei, ob es zu einem Vertrag mit der Bietergemeinschaft kommen werde. Zudem sei er fest davon ausgegangen, dass die Klage Österreichs gegen die Pkw-Maut vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgelehnt werde.

Zuvor hatten Klaus-Peter Schulenberg und Georg Kapsch vom Bieterkonsortium CTS Eventim/Kapsch TrafficCom berichtet, diesen Vorschlag in einem Spitzentreffen am 29. November 2018 unterbreitet zu haben. Er könne sich auch nicht daran erinnern, dass bei diesem Treffen über optionale Leistungen gesprochen worden sei, sagte der Minister weiter. Kapsch hatte im Ausschuss zu Protokoll gegeben, dass ihm Scheuer in Aussicht gestellt habe, in Zukunft möglicherweise zusätzlich die Maut für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Fernbusse betreiben zu können. Auf diesen Vorschlag sei er jedoch nicht eingegangen, da er mit einem ähnlichen Angebot in einem anderen Land schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Die Spitzengespräche zwischen Bieterkonsortium und Ministerium vom 3. Oktober und 29. November 2018 seien „nach unserer Einschätzung vergaberechtlich unproblematisch“ gewesen, sagte Scheuer weiter. Es seien „weder Geheimgespräche noch Geheimtreffen“ gewesen, sondern „Kennenlerngespräche“. Es sei ihm vor allem darum gegangen, sich einen persönlichen Eindruck von den Spitzenkräften der beiden Unternehmen zu verschaffen.

Aus seiner Sicht habe beim Treffen am 3. Oktober auch nicht festgestanden, dass es nur ein einziges finales Angebot für das Verfahren Erhebung geben werde, erklärte Scheuer weiter. Zum einen habe er die vergaberechtlichen Details der Arbeitsebene des Ministeriums überlassen. Zum anderen sei die Abgabefrist erst am 17. Oktober ausgelaufen, sodass man gar nicht habe wissen können, wie viele Angebote eingehen würden.

Zur Kündigung des Vertrags am 18. Juni 2019 erklärte Scheuer, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) habe keinen Spielraum gelassen, das Projekt Pkw-Maut in veränderter Form weiterzuführen. Zudem habe es seitens der potenziellen Betreiber Probleme bei der Umsetzung der Maut gegeben. „Wir konnten nicht zufrieden sein mit dem Stand der Umsetzung“, erklärte der Minister. Deshalb sei neben ordnungspolitischen Gründen (also dem EuGH-Urteil) auch die Schlechtleistung des Bieterkonsortiums als Kündigungsgrund genannt worden.

Quelle: Bundestag

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