Guten Tag,
welche Möglichkeit hat der Bewerber im Falle einer Ausschreibung, bei der eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung (Referenzschreiben) verlangt wird, wobei der Bauherr/Auftraggeber nicht als solcher genannt werden möchte und daher keine Bescheinigung ausstellt.
In unserem Fall zum Beispiel möchte der Kunde nicht genannt werden, lässt aber zu, dass wir in der Referenz „Life Science“ Branche angeben.
Ist eine Eigenerklärung, dass das Projekt fachgerecht und professionell zur vollsten Zufriedenheit des Kunden geleitet wurde, zulässig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung

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