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EU-US-Datenschutzschild: EU-Kommission und USA intensivieren Verhandlungen

Die EU-Kommission und die US-Regierung wollen die Verhandlungen über den künftigen transatlantischen Datenschutz vorantreiben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte letzten Sommer den EU-US-Dateschutzschild, das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen, für ungültig erklärt. In einer vergangene Woche veröffentlichten Erklärung von EU-Justizkommissar Didier Reynders und US-Handelsministerin Gina Raimondo heißt es: „Die US-Regierung und die Europäische Kommission haben beschlossen, die Verhandlungen über einen verbesserten Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild zu intensivieren, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache Schrems II nachzukommen. Diese Verhandlungen unterstreichen unser gemeinsames Bekenntnis zu Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit sowie die beiderseitige Anerkennung der Bedeutung des transatlantischen Datenverkehrs für unsere Bürgerinnen und Bürger, Volkswirtschaften und Gesellschaften.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter: „Unsere Partnerschaft zur Erleichterung vertrauenswürdiger Datenströme wird die wirtschaftliche Erholung nach der weltweiten Pandemie zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks unterstützen.

Hintergrund

Der EU-US-Datenschutzschild war ein Verfahren für die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Unternehmen an Unternehmen in den USA, die sich diesem Verfahren angeschlossen hatten. Er bestand seit 2016.

Am 16. Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof den EU-US-Datenschutzschild für ungültig und bestätigte gleichzeitig die Gültigkeit der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter außerhalb der EU bzw. des EWR.

Im August 2020 haben die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium Gespräche aufgenommen, in denen geprüft werden soll, wie der Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild verbessert werden kann, um dem Schrems-II-Urteil des Gerichtshofs nachzukommen.

Quelle: EU Kommission

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