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Hessische Landesgartenschau 2010 – Mittelrückforderung 13 Jahre nach Auftragsvergabe

Ein aktueller Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Gießen verdeutlicht die Schärfe der Verwendungsnachweisprüfung und daraus resultierender Konsequenzen. Unter dem Titel: „Landesgartenschau mit bitterem Nachspiel: Ministerium fordert Fördermittel in sechsstelliger Höhe zurück“ berichtet die Wetterauer Zeitung, dass das Land Hessen Fördermittel für die Landesgartenschau 2010 in Bad Nauheim in Höhe von rund 578 000 Euro zurückfordert. Der Grund: „Schwere Vergabeverstöße“ im Jahr 2006.

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