Die Idee ist nicht neu. Im Zuge der Entwicklung der eVergabe des Bundes in 2001 (damals gabs noch keine kommerziellen Plattformlösungen) versuchte man das auch Bund-Länder-übergreifend unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“(Artikel 91 b Abs. 3 GG). Hat nicht funktioniert. Bzgl. gemeinsamer informationstechnischer Systeme ist eine Vereinbarung von Bund und Ländern erforderlich (Artikel 91 c GG). Auch hier gestatte ich mir ein Fragezeichen zu setzen. Wir werden sehen.

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