Lieber Daniel, in der Tat eine (mal wieder) rechtlich nicht überzeugende Entscheidung des Vergabesenats aus Düsseldorf. Den Aufwand, den ein zu Unrecht in die Verhandlungsphase mitgenommener Bieter hatte, kann er lege artis als Schaden geltend machen. Ein Vertrauen in einen rechtswidrigen Teilnahmeantrag kann kaum schützenswert sein. Im Gegenteil dürfen die Mitbieter darauf vertrauen, dass der AG keine ungeeigneten Konkurrenten zulässt. Wer zugelassen ist, erfahren sie im Verhandlungsverfahren zudem erst mit dem Absageschreiben … Man kann nur den Kopf schütteln angesichts dieser Entscheidung.

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