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BMVI zu Korruptionsprävention

Den Themen Korruptionsprävention und Compliance kommen im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgrund des sehr großen Investitions- und Förderetats, der zu regelnden Rechtsmaterien und den damit verbundenen vielfältigen Kontakten zu Unternehmen und Interessenverbänden große Bedeutung zu.

Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/32235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31597). Das BMVI habe die Korruptionsprävention maßgeblich gestärkt, heißt es. Das Verfahren zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete im gesamten Geschäftsbereich sei neu ausgerichtet und die Fachaufsicht gestärkt worden. Die neue Gefährdungs- und Risikoanalyse werde im BMVI demnächst abgeschlossen. Gleiches gelte für die Geschäftsbereichsbehörden, die im Jahr 2019 im Rahmen der Fachaufsicht aufgefordert wurden, noch ausstehende Gefährdungs- und Risikoanalysen durchzuführen, heißt es in der Vorlage.

Die Ergebnisse würden in ein erweitertes Personalverwaltungssystem (PVS) eingepflegt, mit dem die Verweildauer von Beschäftigten in korruptionsgefährdeten Gebieten automatisch und strukturiert ausgewertet werden kann, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der hohe Stellenwert der Korruptionsprävention im BMVI spiegle sich auch darin wieder, dass die entsprechende Arbeitseinheit im März dieses Jahres als Referat angelegt und personell gestärkt wurde. Dieser Organisationseinheit sei auch die Zuständigkeit für „Grundsatzfragen der Compliance/Integrität im BMVI und im Geschäftsbereich“ übertragen worden.

Quelle: Bundestag

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