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EU-Kommission stellt ihre gesamte Software quelloffen zur Verfügung

Die EU-Kommission wird ihre gesamte Software quelloffen in einer zentralen Datenbank zur Verfügung stellen. Dazu hat die EU-Kommission neue Vorschriften angenommen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen können so die Software nutzen und weiterentwickeln. „Wenn wir Anstrengungen zur Verbesserung der Software bündeln und neue Funktionen gemeinsam gestalten, sinken die Kosten für die Gesellschaft, weil wir auch die Verbesserungen anderer Entwickler nutzen können. Dies kann auch mehr Sicherheit bringen, weil externe und unabhängige Spezialisten die Software auf Fehler und Sicherheitslücken prüfen“, sagte EU-Kommissar Johannes Hahn, zuständig für Haushalt und Verwaltung.

Vor ihrer Veröffentlichung wird jede Software auf Sicherheits- und Vertraulichkeitsrisiken, Datenschutzaspekte oder potenzielle Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums Dritter geprüft. Die Datenbank enthält für jede Software den Quellcode in einer vom Menschen lesbaren Form und gegebenenfalls die maschinenlesbare Form sowie die dazugehörige Dokumentation.

Aus der jüngsten Studie der Kommission über die Auswirkungen von quelloffener Software und Hardware auf die technologische Unabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Wirtschaft der EU geht hervor, dass die Rendite bei Investitionen in Open Source im Durchschnitt viermal höher ist.

Die Entscheidung steht im Einklang mit der Open-Source-Software-Strategie 2020-2023 der Kommission, in der unter dem Motto „Offen Denken“ eine Vision für die Förderung und Nutzung der transformativen, innovativen und kooperativen Wirkungskraft sowie der Grundsätze und Entwicklungsverfahren von Open-Source-Lösungen dargelegt wurden. Die Strategie leistet einen Beitrag zu den Zielen der übergreifenden Digitalstrategie der Kommission und des Programms „Digitales Europa“.

Mit diesem Beschluss werden viele Aktivitäten erleichtert und verbessert:

  • Für die Verbreitung von Software im Rahmen einer Open-Source-Lizenz ist kein Beschluss der Kommission mehr erforderlich.
  • Soweit möglich werden die Kommissionsdienststellen die gesamte Software, die vor der Annahme dieser neuen Vorschriften entwickelt wurde, schrittweise auf Anwendungen überprüfen, die außerhalb der Kommission einen Mehrwert bringen können.
  • Die Kommission ermöglicht es ihren Softwareentwicklern nun, mit Verbesserungen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit entwickelt haben, einen Beitrag zu Open-Source-Projekten zu leisten.

Die Kommission stellt bereits hunderte Software-Projekte quelloffen zur Verfügung, die für die Fazilität „Connecting Europe“, Eurostat, das ISA²-Programm (Programm über Interoperabilitätslösungen und gemeinsame Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger, umbenannt in „Interoperable Europe“) sowie für die Gemeinsame Forschungsstelle entwickelt wurden.

Ein gutes Beispiel für die Vorteile von Open Source ist die „eSignature“. Diese Bezeichnung steht für eine Reihe kostenloser Standards, Instrumente und Dienste, die öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen dabei helfen, die Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen, die in allen EU-Mitgliedstaaten rechtsgültig sind, zu beschleunigen.

Ein weiteres Beispiel ist LEOS (Legal Editor Open Source), die wird bei der Kommission zur Abfassung von Rechtstexten verwendet wird. Die ursprünglich für die Kommission entwickelte Software wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit Deutschland, Spanien und Griechenland weiterentwickelt. Wenn wir unsere Anstrengungen bündeln, können wir Geld sparen und einen Beitrag zur Resilienz des Projekts leisten.

Quelle: EU Kommission

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