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Externe Berater in der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesregierung verteidigt die Beauftragung externer Beratungsfirmen durch die Bundesagentur für Arbeit.

In einer Antwort (20/360) auf eine Kleine Anfrage (20/154) der Fraktion die Linke begründet sie dies – vor allem für den IT-Bereich – damit, dass notwendiges Wissen „in Breite und Tiefe durch interne Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit nicht oder nicht vollumfänglich abgedeckt“ werden könne. Die Bundesregierung ergänzt dazu: „Der Bedarf ist für die Bundesagentur für Arbeit neuartig und temporär, das abgerufene Know-how ist hochspezialisiert und muss auf neuestem Stand der Technik sein. Vor diesem Hintergrund wäre es fachlich zu aufwändig und damit nicht wirtschaftlich, entsprechendes Wissen oder entsprechende Fähigkeiten in den betroffenen Fachbereichen aufzubauen. Ein Ersatz von internem durch externes Personal erfolgt nicht.“

Quelle: Bundestag

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