Warum für Herrn Alexander Thiele von der BSP/ Berlin ein Tilgungsplan für das Bundeswehrsondervermögen nicht zwingend ist bleibt mir unverständlich; denn in Art. 115 Abs. 2 heißt es zum Schluß:“Im Falle von Naturkatastrophen oder außergeöhnlichen Notsituationen….können diese Kreditobergrenzen aufgrund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags überschritten werden. Der Beschluß ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.“ Es ist keine kann- Bestimmung!
Der Artikel geht im letzten satz noch weiter und fordert die „Rückführung“ der Kredite „in einem angemessenen Zeitraum“.

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