Vergabeblog

"Hier lesen Sie es zuerst"
Politik und MarktSicherheit & Verteidigung

BRH: „Sondervermögen Bundeswehr – Besser, aber weiterhin mit Risiken“

Mit seinem Bericht vom 7. Oktober 2022 informierte der Bundesrechnungshof den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über erhebliche Mängel am Entwurf des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen Bundeswehr. Daraufhin überarbeitete das BMVg den Entwurf des Wirtschaftsplans. Gleichwohl bestehen nach Auffassung des Bundesrechnungshofs nach wie vor Mängel und Risiken. Diese machte der Bundesrechnungshof in einem weiteren Bericht deutlich und fasst diese wie folgt zusammen:

100 Mrd. Euro umfasst die Kreditermächtigung für das Sondervermögen Bundeswehr. Das Ziel: Die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit stärken und Fähigkeitslücken der Bundeswehr schließen. Bedeutsame Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexe überjährige Vorhaben, sollen finanziert werden.

Entwurf des Wirtschaftsplans mit erheblichen Mängeln

In seinem ersten Bericht an den Haushaltsausschuss wies der Bundesrechnungshof auf erhebliche Mängel im Entwurf des Wirtschaftsplans hin. Einige Beispiele:

  • Die vorgesehenen Gesamtausgaben aller im Entwurf des Wirtschaftsplans eingeplanten Vorhaben überschritten den gesetzlich vorgegebenen Finanzrahmen des Sondervermögens von bis zu 100 Mrd. Euro.
  • Das BMVg berücksichtigte bei seiner Planung Ausgaben für den Schuldendienst ab dem Jahr 2024 nicht. Ein „Puffer“ für steigende Zinsen und für inflationsbedingt steigende Beschaffungs- und Entwicklungsausgaben war ebenfalls nicht erkennbar.
  • Den einzelnen Vorhaben waren die jeweiligen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nicht verbindlich zugeordnet. Sammeltitel entsprechen nicht der gesetzlichen Vorgabe für das Sondervermögen und sind intransparent.

Risiken auch im überarbeiteten Entwurf

Das BMVg hat den Entwurf des Wirtschaftsplans überarbeitet und einen Teil der Empfehlungen aufgegriffen. Es sieht nun unter anderem vor, weniger Vorhaben aus dem Sondervermögen zu finanzieren als ursprünglich geplant und den Finanzrahmen einzuhalten. Gleichwohl bestehen nach wie vor Mängel und Risiken, auf die in einem weiteren Bericht hingewiesen werden. So könnten insbesondere steigende Beschaffungs- und Entwicklungsausgaben sowie steigende Zinsen unverändert zu einer unzulässigen Überplanung des Sondervermögens und damit zu zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt führen.

Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes:

„Trotz 100 Mrd. Euro Sondervermögen ist in der Bundeswehr nicht Geld für alles da. Es gilt, klare Prioritäten für effektive Streitkräfte zu setzen.“

Der Bundesrechnungshof hält deshalb eine Berichtspflicht des BMVg an den Haushaltsausschuss für sinnvoll. Diese soll es dem Haushaltsausschuss ermöglichen, die Finanzierung der Vorhaben aus dem Sondervermögen nachzuvollziehen und eine Überplanung des Sondervermögens zu erkennen und zu verhindern.

Den Entwurf des Wirtschaftsplans finden Sie hier.

Quelle: Bundesrechnungshof

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert