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EU-Fördermittel für Kohleregionen: Wenig Beitrag zur Klimawende

Die finanzielle Unterstützung der EU für Kohleregionen hat nur begrenzt dazu beigetragen, Arbeitsplätze zu schaffen und die Energiewende voranzutreiben. Zu diesem Schluss kommen die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs. Trotz aller Fortschritte verursache Kohle in mehreren EU-Mitgliedstaaten weiterhin erhebliche Treibhausgas-Emissionen. Daher fordern die Prüfer, die Mittel aus dem sogenannten Just Transition Fund (Fonds für einen gerechten Übergang) wirksam und effizient einzusetzen, um die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, mit denen der Übergang der EU zur Klimaneutralität in den Kohleregionen verbunden ist.

Die europäische Kohleförderung ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig zurückgegangen. Um den Kohleregionen den sozioökonomischen und energiewirtschaftlichen Wandel zu erleichtern, wurden sie mit Mitteln der EU-Kohäsionspolitik unterstützt: Im Zeitraum 2014–2020 erhielten die sieben vom Rechnungshof geprüften Kohleregionen rund 12,5 Milliarden Euro. Obwohl die Kohleproduktion erheblich zurückgegangen ist, war die Kohleverbrennung im Jahr 2019 noch für 15 % der Treibhausgas-Emissionen in der Union verantwortlich. Für den unlängst beschlossenen Grünen Deal der EU gilt der Kohleausstieg als wesentliche Voraussetzung, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen und bis 2050 klimaneutral zu werden. Der Fonds für einen gerechten Übergang, der im Juni 2021 ins Leben gerufen wurde, soll die Regionen und Bereiche der Wirtschaft, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind, im Zeitraum 2021–2027 mit 19,3 Milliarden Euro unterstützen.

„Der Fonds für einen gerechten Übergang ist ein Schlüsselelement des Grünen Deals der EU und stellt für die Kohleregionen erhebliche zusätzliche Mittel bereit“, so Nikolaos Milionis, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. „Die Europäische Kommission sollte sicherstellen, dass die EU-Mittel den Weg für den Kohleausstieg ebnen. Zugleich muss aber auch die angespannte Lage auf dem Energiemarkt berücksichtigt werden, die eine Folge der russischen Invasion der Ukraine ist.“

Quelle: Europäischer Rechnungshof

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