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BRH: Effektive Ausstiegsklauseln vereinbaren und konsequent anwenden

Seit 19 Jahren entwickelt die Industrie im Auftrag der Bundeswehr die Kommunikationsboje „Callisto“ für U-Boote, ohne ein brauchbares Ergebnis zu erzielen – Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof (BRH) in seiner aktuellen Bemerkung Nr. 14 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2022. 

In seiner Zusammenfassung zu der Prüfung des Projekt sschreibt der BRH:

„Seit 19 Jahren entwickelt die Industrie im Auftrag der Bundeswehr die Kommunikationsboje „Callisto“ für U-Boote, ohne ein brauchbares Ergebnis zu erzielen. Die Bundeswehr hielt zu lange an dem Vorhaben fest und nutzte ihr vertragliches Recht zum günstigen Ausstieg nicht. Das Vorhaben „Callisto“ steht exemplarisch für Rüstungsvorhaben der Bundeswehr, in denen eine jahrelange Entwicklung zu unbefriedigenden Ergebnissen mit vermeidbaren Ausgaben führt.

Das Projekt „Callisto“ begann im Jahr 2003. Bis zum Frühjahr 2022 war den U-Booten die erstrebte störungsfreie Funk-Kommunikation aus der Tiefe noch immer nicht möglich. Trotz unzureichender Entwicklungsfortschritte wendete die Bundeswehr die vertragliche Klausel zum kostenneutralen Projektausstieg nicht an. Inzwischen ist das Konzept der Kommunikationsboje nicht mehr zeitgemäß, da U-Boote im Bojenbetrieb durch neue Ortungsmethoden leichter entdeckt werden können. Erst im Juni 2022 entschloss sich die Bundeswehr, die Entwicklung der Boje zu beenden. Der zu späte Abbruch des Projekts „Callisto“ ist nun mit unnötigen Mehrausgaben verbunden.

In künftigen Entwicklungsprojekten für Rüstungsgüter sollte die Bundeswehr bei mangelhaften Entwicklungsfortschritten Ausstiegsklauseln konsequent anwenden.“

Weitere Informationen zum Projekt und zur Prüfung des BRH finden Sie hier.

Quelle: BRH

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