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Nachprüfungsverfahren 2022: 702 Nachprüfungsanträge, 133 Beschwerdeverfahren

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat die aktualisierte Statistik von Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren veröffentlicht. Die im Jahr 2022 gestellten Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammer sanken im Vergleich zum Vorjahr (2021: 865) auf nur 702 Anträge, und liegen damit deutlich unterhalb der Zahlen der Vorvorjahren (2020: 988, 2019: 799, 2018: 745, 2017: 824, 2016: 880). Noch niedriger lagen die Antragseingänge nur im Jahr 1999 zu Beginn der Statistik.

Die quantitaive Arbeitsausleistung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte sank ebenfalls aufsprunghaft auf 133 Beschwerdeverfahren und sorgt für eine Eingangsreduktion absolut von – 38 Beschwerdeverfahren im Vergleich zum Vorjahr (zum Vergleich: 2021: 171, 2020: 162, 2019: 154, 2018: 166, 2017: 153, 2016: 180).

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des BMWi, hier.

Die statistischen Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 184 GWB

– Vergabekammer (pfd) finden Sie hier.

– Vergabesenate (pfd) finden Sie hier.

Quelle: BMWK

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