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BRH: Digitalisierung der Verwaltung – Ziel deutlich verfehlt

Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hätten Bund und Länder bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen online anbieten müssen. Der Bundesrechnungshof kommt nun zu dem Ergebnis, dass dieses Ziel deutlich verfehlt wurde: Bisher sind nur 19 % der digitalisierbaren Verwaltungsleistungen online verfügbar.

Der BRH fordert, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) seine Rolle als Koordinator für die Verwaltungsdigitalisierung aktiver wahrnehmen müsse. Es müsse dafür sorgen, dass Bund und Länder zentrale IT-Lösungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bereitstellen und eine föderale Digital- und IT-Strategie entwickeln.

Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat das koordinierende BMI zwei Programme eingerichtet: Das Digitalisierungsprogramm Bund für die Verwaltungsleistungen des Bundes und das Digitalisierungsprogramm Föderal für die Verwaltungsleistungen, die Bund und Länder gemeinsam erbringen. Dafür stellte der Bund insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Hälfte hiervon blieb allerdings bis Ende 2022 ungenutzt.

Den vollständigen Bericht des Bundesrechnungshofs finden Sie hier.

Quelle: Bundesrechnungshof

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