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Bundeswehr: Ausschuss stimmt Beschaffungen zu

Grünes Licht für die Beschaffung von 60 Chinook-Helikoptern, drei Flottendienstbooten der Klasse 424 inklusive der „Ausbildungs- und Referenzanlage Aufklärung“ sowie mehr als 3.000 luftlandefähigen Fahrzeugen. Entsprechenden Vorlagen des Finanzministeriums hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Anfang Juli zugestimmt.

In seiner Sitzung am 5. Juli behandelte der Haushaltsausschuss eine ganze Reihe von Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr, darunter auch drei Großprojekte, die die Zusammenarbeit mit Partnern und die Fähigkeiten der Truppe zur Landes- und Bündnisverteidigung stärken.

Chinook verstärkt internationale Zusammenarbeit

Bewilligt wurde unter anderem die Beschaffung von 60 Schweren Transporthubschraubern CH-47F Chinook aus den USA. Die Bundeswehr bekommt die neueste „Block II Standard Range“-Version mit Luftbetankungsfähigkeit. Das Gesamtauftragsvolumen beträgt rund 6,98 Milliarden Euro, finanziert aus Mitteln des Sondervermögens Bundeswehr.

Der Chinook wird die deutsche CH-53G-Flotte ersetzen, die Lieferung der neuen Maschinen ist im Zeitraum 2027 bis 2033 geplant. Die Bundeswehr wird mit dem CH-47F ein weltweit genutztes, modernes und zukunftsfähiges Hubschraubermuster fliegen, von dem bereits mehr als 500 Stück bei Partnern und Verbündeten im Einsatz sind. Mit der Beschaffung des Hubschraubers wird die internationale Zusammenarbeit – beispielsweise im Rahmen der NATO – gestärkt sowie ein Leistungsaufwuchs im Bereich des taktischen Lufttransports von Personal, Material und Verwundeten in der Bundeswehr erreicht. Darüber hinaus kann die Truppe mit diesen Helikoptern neue Aufgaben erfüllen, insbesondere im Bereich der bewaffneten Rettung und Rückführung von isoliertem Personal, wie notgelandete Flugzeugbesatzungen.

Neue Flottendienstbote – Elektronische Aufklärung auf See

Auch den Änderungsvertrag zur Beschaffung von drei Flottendienstbooten der Klasse 424 hat der Haushaltsausschuss gebilligt. Damit geht das Vorhaben von der Entwurfs- in die vertragliche Realisierungsphase über. Der Gesamtauftrag hat damit ein Volumen von bis zu 3,26 Milliarden Euro und wird aus Mitteln des Verteidigungshaushalts finanziert. Die neuen Boote sollen die bisherigen Flottendienstboote der Klasse 423 ablösen. Die Lieferung wird im Zeitraum 2029 bis 2031 erfolgen.

Die Flottendienstboote der Klasse 424 und die „Ausbildungs- und Referenzanlage Aufklärung“ dienen dem bruchfreien Fähigkeitserhalt zur seegestützten signalerfassenden Aufklärung. Diese ist eine elementare Voraussetzung für eine nationale Analyse-, Beurteilungs- und Führungsfähigkeit.

Erfahrungen aus Einsätzen und Aufklärungsfahrten der vergangenen Jahre haben den unverzichtbaren Beitrag der Flottendienstboote zur nationalen Krisenvorsorge, zur Krisenfrüherkennung, zur Beratung der politischen Leitung, zur Versorgung der Streitkräfte mit Grundlagendaten und zur Unterstützung von deutschen Einsatzkontingenten unter Beweis gestellt. Einsätze im internationalen Krisenmanagement und die Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung erfordern auch künftig Mittel zur seegestützten signalerfassenden Aufklärung.

Der Haushaltsausschuss hatte bereits in seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 festgestellt, dass eine Ersatzbeschaffung für die in den 1980er-Jahren in Dienst gestellten Flottendienstboote der Klasse 423 geboten ist und folglich dem Abschluss des Vertrags zugestimmt. Der Änderungsvertrag soll nun das Fundament für eine zeitgerechte Projektrealisierung legen.

Luftlandefähige Fahrzeuge für mehr Mobilität

Grünes Licht gab der Ausschuss außerdem für die Beschaffung von bis zu 3.058 luftlandefähigen Fahrzeugen in verschiedenen Varianten einschließlich erforderlichem Zubehör. Dabei handelt es sich um hochmobile, geländegängige und allradgetriebene Radfahrzeuge, die Soldatinnen und Soldaten, Ausrüstung, Bewaffnung, Munition und Material transportieren und so die Luftlandekräfte am Boden mobiler machen werden. Das Vorhaben wird aus Mitteln des Sondervermögens finanziert.

Parlament kontrolliert Bundeswehrbeschaffung

Jedes Beschaffungsprojekt der Bundeswehr, dessen Gesamtvolumen 25 Millionen Euro übersteigt, muss vor Vertragsschluss vom Haushaltsausschuss genehmigt werden. Dies ist bei obigen Projekten nun geschehen.

Quelle: BMVg

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