Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"
Liefer- & DienstleistungenPolitik und Markt

DGB Hamburg nimmt Stellung zur geplanten Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes

Heute findet die öffentliche Anhörung zur geplanten Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes statt , zu der der Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft einlädt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg hat hierzu die nachfolgende Information veröffentlicht:

Vorausgegangen war eine jahrelange Diskussion, in der die Gewerkschaften eingefordert hatten, dass die Kolleg*innen, die öffentliche Aufträge ausführen, sämtliche Tarifleistungen, wie Lohn und Urlaubs- und Überstundenzuschläge, erhalten. Da in diesem Punkt bisher keine Einigung erzielt werden konnte, wurde beschlossen, die Tariftreue vorerst auszuklammern. „Es ist besser, ein gutes Tariftreuegesetz später zu bekommen als ein schlechtes sofort“, kommentiert Hamburgs DGB-Vorsitzende Tanja Chawla.

Das nun zur Rede stehende Vorschaltgesetz zum Vergabegesetz enthält hohe Auftragsschwellenwerte, ab denen das Vergabegesetz erst greifen soll. Die Begründung: Bürokratieabbau. Die hohen Schwellenwerte seien aber nicht präjudizierend für das ausstehende Tariftreuegesetz zu verstehen, heißt es in der Gesetzesvorlage.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Tanja Chawla:

„Niemand will die Kolleg*innen in den Behörden mit Bürokratiemonstern überlasten. Das darf jedoch nicht auf Kosten guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gehen, die öffentliche Aufträge ausführen. Wir erwarten nicht zu viel, wenn wir sagen, dass das Steuergeld nur da ausgegeben werden soll, wo es anständige Lohn- und Arbeitsbedingungen gibt. Und das ist nun mal dort, wo es einen Tarifvertrag gibt. Die Schwellenwerte für das kommende Tariftreuegesetz müssen deshalb deutlich unter dem liegen, was die jetzige Änderung des Vergabegesetzes vorsieht.“

Das zukünftige Vergabegesetz, das dann auch die Tariftreue beinhalte, müsse Schwellenwerte ausweisen, die den Großteil der öffentlichen Aufträge erfasse, so die DGB-Vorsitzende. „Orientiert an Berlin reden wir hier beispielsweise über einen Auftragswert bei Liefer- und Dienstleistungen von 10.000 Euro und bei Bauaufträgen von 50.000 Euro“, so Hamburgs DGB-Vorsitzende.

Mit großen Erwartungen blicken die Hamburger Gewerkschaften überdies in die Hauptstadt, wo Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Gesetzesentwurf für ein bundesweites Tariftreuegesetz vorlegen will. Ende Juli versprach er bei einer Veranstaltung in Bayern „Ein Bundestariftreuegesetz wird kommen, und zwar eines mit Substanz“. „Wir hoffen, dass er Wort hält und endlich Tempo in die Sache kommt“, so Chawla. Danach wolle man auch in Hamburg weiter über ein Hamburgisches Tariftreuegesetz verhandeln. Dabei müsse das Rad nicht neu erfunden werden, da bereits gute Gesetzgebungen in anderen Bundesländern wie dem Saarland oder Bremen existierten.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund Hamburg

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert