Guten Tag liebe Mitstreiter,

rechtlich ist diese Entscheidung nicht zu beanstanden. Meine Erfahrung auf der Bieterseite zeigt jedoch, dass gerade öffentliche Auftraggeber, obwohl sie selbst sie diese in ihren Vergabeverfahren einfordern, bei der Freigabe zur Referenznennung oftmals in eine Verweigerungshaltung gehen. Gerade, wenn es darum geht, Ansprechpartner zu nennen, bekommen wir oft keine Freigabe, obwohl wir die Referenzprojekte zur Zufriedenheit des AG durchgeführt haben.

Wenn hier das Recht auf konkrete Referenznennung bestätigt wird, wäre konsequenterweise auf der anderen Seite eine Referenzpflicht für die ÖA zumindest einen Gedanken wert.

Herzliche Grüße aus Bayern,
Thomas Ritter

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