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Berlin: Rundschreiben zur Angabe von Rechtsbehelfsverfahren in eForms

Die bisherigen EU-Standardformulare werden am 25.10.2023 durch eForms abgelöst.Die berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe haben ein Rundschreiben veröffentlicht, dem die Formatierung und Angabe der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren entnommen werden können.

Die Senatsverwaltungen schreiben hierzu:

Während die bisherigen Formulare strukturell auf Papierformularen basieren, gibt die für eForms relevante neue Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780) hierzu erstmalig Datenfelder vor, deren Nutzung für die Mitgliedstaaten in Teilen europaweit einheitlich verpflichtend ist, teilweise die Nutzung nationaler Regelungen zulässt und teils eine optionale Nutzung vorsieht.

Mit dem Gemeinsamen Rundschreiben Nr. 3/2016 vom 12.07.2016 wurde den öffentlichen Auftraggebern Berlins für den Abschnitt „Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren“ in den EU-Bekanntmachungsmustern ein Mustertext zur Verfügung gestellt.

Die Adressdaten der Zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren können in den eForms-Stammdaten erfasst werden. Es wird ab dem 25.10.23 technisch nicht mehr möglich sein, Textbausteine, z.B. den Text zur Einlegung von Rechtsbehelfen, als Templates zu hinterlegen.
Der auf der Seite 5 bereitgestellte Mustertext, der auch in Form einer Word-Datei zur Verfügung gestellt wird, muss daher bis auf weiteres händisch bzw. mittels „copy & paste“ eingefügt werden.

Die Erläuterungen zu den erforderlichen Angaben in den eForms finden Sie im Gemeinsame Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Nr. 4/2023 über eForms – Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren.

Quelle: Berlin

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