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Waffensystem Arrow: Haushaltsausschuss stimmt Beschaffung zu

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Kauf des Waffensystems Arrow mit Lenkflugkörpern Arrow 3 (siehe auch ) genehmigt. Auch die Beschaffung neuer Funkgeräte, Unterwasseraufklärungsdrohnen und Panzerabwehrminen wurde vom Ausschuss gebilligt. Er muss allen Beschaffungsprojekten, die ein Finanzierungsvolumen von 25 Millionen Euro übersteigen, gesondert zustimmen.

Die Bundeswehr wird von der israelischen Regierung das Waffensystem Arrow kaufen. Die Investition in Höhe von rund vier Milliarden Euro wird aus dem Sondervermögen finanziert. Der Vertrag mit der israelischen Regierung beinhaltet neben der Lieferung des Waffensystems und der Lenkflugkörper Arrow 3 auch erste Ersatzteilpakete sowie Ausbildungen für das Bedienpersonal. Dazu kommen weitere Unterstützungsleistungen und Baumaßnahmen in Deutschland. Das Waffensystem Arrow besteht aus Gefechtsständen, Sensoren und Startgeräten mit Lenkflugkörpern und bildet den Kern der neuen Fähigkeit zur territorialen Flugkörperabwehr.

Luftverteidigung für Deutschland und seine Verbündeten

Beim kürzlichen Antrittsbesuch des israelischen Verteidigungsministers in Deutschland haben beide Länder vereinbart, im Rüstungsprojekt Arrow eng zu kooperieren. Arrow wird von Israel in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten produziert und weiterentwickelt. Da das Waffensystem bereits verfügbar ist, strebt die Bundeswehr eine Anfangsbefähigung schon ab 2025 an, die in den Folgejahren bis 2030 weiter ausgebaut werden soll.

Mit den Lenkflugkörpern Arrow 3 können feindliche Lenkflugkörper schon im Anflug außerhalb der Erdatmosphäre durch einen direkten Treffer (Hit-to-Kill) bekämpft werden. So wird das System einen Beitrag zum Schutz Deutschlands, der Bevölkerung und kritischer Infrastruktur vor ballistischen Flugkörpern in der oberen Abfangschicht leisten. Perspektivisch ist in enger Abstimmung mit Israel und den USA eine Integration in den NATO-Verbund angestrebt.

Weitere Informationen zu den einzelnen Beschaffungsmaßnahmen finden Sie hier.

Quelle: BMVg

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