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Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung

Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht vom 16. November 2023 wurde am 30. November 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 (S. 331 ff) verkündet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

In einem Rundschreiben, das Sie in der Bibliothek im Mitgliedsbereich des DVNW hier finden, gibt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Erklärungen und Hinweise zu den wesentlichen Änderungen des Vergabegesetzes, die bei der Anwendung des Gesetzes, der Eigenerklärung und der weiteren Anwendung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen sind.

Die Intentionen und Hintergründe des Gesetzgebers hinsichtlich der jeweiligen Änderungen wurden in der Plenardebatte vom 03.11.20231 dargelegt und können ggf. ergänzend zu diesem Rundschreiben bei der Anwendung der geänderten Vorschriften herangezogen werden.

Darüber hinaus wird in der Folge die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) novelliert und an die neuen Regelungen des Gesetzes angepasst werden. Insbesondere zu den wesentlichen neuen Änderungen des Thüringer Vergabegesetzes werden in der Verwaltungsvorschrift Ausführungen und Erläuterungen aufgenommen. Die derzeit bestehende Verwaltungsvorschrift ist daher im Lichte der neuen Regelungen auszulegen und anzuwenden, so das Ministerium.

Das Rundschreiben finden Sie in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied im DVNW? – Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.

Quelle: Freistaat Thüringen

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