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HOAI: Endbericht zur Evaluierung der Planungsbereiche vorgelegt

Wie bei der letzten umfassenden HOAI Novelle 2013 sind auch im Rahmen des aktuellen Reformverfahrens gutachterliche Prozesse vorgesehen. Mit der Evaluierung der Leistungsbereiche der HOAI werden Anpassungen der Leistungsbilder und der Regelungen der Teile 1 bis 4 vorgeschlagen.

Die Anforderungen an das Planen und Bauen haben sich seit der letzten Reform weiterentwickelt. Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz, die Berücksichtigung des Bestands, aber auch der Einsatz digitaler Methoden bestimmen noch deutlicher das Planen und Bauen.

Die aktualisierten und synchronisierten Leistungsbilder sowie die Regelungsvorschläge für die Teile 1 bis 4 adressieren diese Themen, unter anderem mit dem neuen Leistungsbild „Städtebaulicher Entwurf“, der Entwicklung eines Regelprozesses BIM oder der Konkretisierungen zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz.

Der gutachterlich begleitete einjährige Untersuchungsprozess wurde in neun Arbeitsgruppen und weiteren Unterarbeitsgruppen mit mehr als 100 Vertreterinnen und Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite in über 70 ganztägigen Sitzungen durchgeführt. Das Gutachterteam hat die Ergebnisse in einer Synopse den geltenden Regelungen der HOAI gegenübergestellt und mit den wesentlichen Änderungsüberlegungen kommentiert. Mit diesem Ergebnisbericht (Download) liegt eine Grundlage für das anschließende Honorargutachten und das weitere Verordnungsverfahren in Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums vor.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

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