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ZDB: ÖPP-Projekte im Autobahnbau sind intransparent, unwirtschaftlich und mittelstandsfeindlich

In der Presseberichterstattung gab es jüngst erneute Hinweise zu mangelnder Transparenz und fehlenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Projekten im Autobahnbau. Dazu erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):

„Seit langer Zeit ist klar, dass ÖPP-Projekte intransparent, unwirtschaftlich und mittelstandsfeindlich sind. Durch die erneute Kritik wird einmal mehr deutlich, dass ÖPP-Vergaben ein Irrweg sind. Die mittelständischen Unternehmen der Baubranche werden durch diese Vergabepraxis de facto vom Bauprozess ausgeschlossen – ein fatales Zeichen angesichts der Tatsache, dass der Investitionsbedarf im Straßenbau immens ist.

Mit Gründung der Autobahn GmbH des Bundes müssen ÖPP-Projekte endgültig der Vergangenheit angehören. Der Bundesrechnungshof hat die wirtschaftliche Ineffizienz von ÖPP-Projekten und die damit verbundenen Negativfolgen für den Staatshaushalt mehrfach belegt,“ so Pakleppa.

Der Hauptgeschäftsführer des größten Branchenverbandes teilt die Kritik an der fehlenden Transparenz der Wirtschaftlichkeitsprüfung: „Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten nicht anhand konkreter, real existierender Bauvorhaben belegt. Niemand würde einem Fahrschüler einen Führerschein geben, der nur die Theorieprüfung bestanden hat. Kein Rettungsschwimmer dürfte allein nach Trockenübungen am Beckenrand tätig sein. Genauso müssen sich auch Bauprojekte an der Praxis messen lassen und am konkreten Fall durchgerechnet werden.

Es ist daher dringend geboten, die zukünftige Vergabepraxis im Autobahnbau auf Basis bewährter Regeln auszugestalten und sicherzustellen, dass auch mittelständische Firmen und nicht nur internationale Großkonzerne am Autobahnbau beteiligt bleiben. Die fehelende Transparenz bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bestätigt dies erneut.“

Hintergrund: Auf Anfrage teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass –anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen – die Veröffentlichung der vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Projekte nicht vorgesehen sei. Stattdessen sollen lediglich Musterwirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgelegt werden, die auf fiktiven Beispielen beruhen.

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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