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Politik und Markt

Gesetzentwurf: Freiwillig aus dem Bundesdienst scheidende Beamte sollen „Altersgeld“ erhalten

Durchaus Parallelen zum Elterngeld: Beamten, Richtern und Soldaten, die auf eigenes Verlangen hin vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, soll künftig ein Anspruch auf ein „Altersgeld“ eingeräumt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion (17/12479) vor, der kommende Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Aus dem Dienst Ausscheidende sollen anstelle der bislang üblichen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld haben.

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Politik und Markt

Tellerrand: Besoldung nach Lebensalter diskriminierend – deutlich mehr Geld für jüngere Beamte? (VG Frankfurt, Urteil v. 20.08.12 – 9 K 1175/11.F)

Unerwarteter Geldsegen? Nach dem VG Halle entschied nun auch das VG Frankfurt (Urteil v. 20.08.12 – 9 K 1175/11.F), dass die übliche Besoldung nach Lebensalter bei Landesbeamten und Kommunalbeamten altersdiskriminierend und damit europarechtswidrig ist. Folge: Jüngere Beamte und Richter können mit zum Teil deutlichen Gehaltszuwächsen rechnen, die Spanne reicht in den konkreten Fällen von ca. 2.500 bis 23.000 EUR pro Jahr. Die Kläger waren Richterinnen und Richter sowie Beamte im hessischen Landesdienst.

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