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OLG Hamburg: Stromlieferungen an Private sind inhouse-schädlich (OLG Hamburg, Beschluss v. 14.12.2010 – I Verg 5/10)

Paragraph Eine kommunale Stadtwerke-GmbH kann keine vergabefreien Inhouse-Aufträge erhalten, wenn ihre Umsätze zu mehr 10 % aus Stromlieferungen an Private stammen. Dies hat das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 14.12.2010 (I Verg 5/10) entschieden und damit einer entgegenstehenden älteren Ansicht der VK Arnsberg widersprochen.

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