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OLG Düsseldorf: Kein zwingender Ausschluss bei Insolvenz (Beschluss v. 02.05.2012 – VII-Verg 68/11)

ParagraphEin Bieter ist nicht zwingend deshalb ungeeignet, weil über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Auftraggeber muss stets im konkreten Einzelfall prüfen, ob die Insolvenz die Eignung entfallen lässt. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 02.05.2012 (VII-Verg 68/11) entschieden.

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