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HOAI: Schlussantrag für den 30.01.19 angekündigt

In dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland () fand am 7. November 2018 die Anhörung vor dem EuGH in Luxemburg statt. Die Anhörung diente vor allem dazu, dass sich Gericht und Generalanwalt von den Streitbeteiligten Fragen zu einzelnen Details der umstrittenen Rechtsangelegenheiten erklären lassen und sich so ein erstes Meinungsbild machen können.

In der Anhörung trugen die Parteien noch einmal ihre Ansichten vor, die im Wesentlichen bereits in den Schriftsätzen in das Verfahren eingeführt wurden. Neue wesentliche Sachverhalte oder Ansätze traten hierbei nicht zutage. Der Berichterstatter Rodin, der die Entscheidung für seine Kammer vorbereitet, zeigte eine gewisse Skepsis im Hinblick auf die Rechtfertigung der Regelungen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Vor allem wollte er erklärt bekommen, warum es eine solche Regelung nur in Deutschland und nicht in den übrigen Mitgliedsstaaten gebe bzw. geben müsse. Generalanwalt Szpunar hingegen wirkte sehr neutral und offen gegenüber den Argumenten beider Parteien. Natürlich lassen sich aus der Anhörung letztlich aber noch keine Rückschlüsse auf den Ausgang des Verfahrens ziehen. Erst die Vorstellung der Schlussanträge des Generalanwalts, die Herr Szpunar für den 30. Januar 2019 angekündigt hat, könnten eine gewisse Richtung vorgeben, da in einem Großteil der Verfahren vor dem EuGH die jeweilige Kammer den Empfehlungen der Generalanwälte folgen.

Quelle: BIngK

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