Vergabeblog

"Hier lesen Sie es zuerst"
BauleistungenLiefer- & DienstleistungenPolitik und Markt

BIngK: „Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf!“

Mit Pressemitteilung vom 04.07.2019 teilt die Bundesingenieurkammer (BIngK) mit, dass das Urteil des EuGH ein falsches Signal für den Verbraucherschutz sende. Wer beim Planen spare, der zahlen beim Bauen drauf, so der Kammerpräsident. Den Inhalt der Pressemitteilung finden Sie nachstehend im Vollauszug. Weitere Informationen rund um die Entscheidung des EuGH finden Sie hier.

„Nach HOAI-Urteil des Europäischen Gerichtshofs Bundesingenieurkammer fordert: Qualität erhalten!
Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf – Urteil ist falsches Signal für Verbraucherschutz

Am 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Ver-tragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesprochen.

Darin kommt der EuGH zu dem Schluss, dass diese nicht mit EU-Recht ver-einbar seien. Die Bundesregierung ist jetzt verpflichtet, das Urteil umzusetzen.

„Es ist sehr bedauerlich, dass der EuGH den Preisrahmen, den die HOAI vorgibt, gekippt hat. Denn der Ausgang des Verfahrens ist weder im Sinne der Planerinnen und Planer noch im Sinne des Verbraucherschutzes“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer das heutige Urteil. „Es ist allgemein bekannt, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen.“ Daher habe die Bundesingenieurkammer ge-meinsam mit der Bundesarchitektenkammer und dem AHO stellvertretend für die Planerorganisationen in Deutschland in Zusammenarbeit mit der Bundes-regierung alles dafür getan, um die HOAI in ihrer bisherigen Form zu erhalten.

Aber alles Lamentieren helfe nicht. „Jetzt muss es darum gehen, den Verbrauchern Sicherheit und den planenden Berufen in Deutschland eine verlässliche und handhabbare Grundlage an die Hand zu geben. Aus diesem Grund werden wir nun gemeinsam mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung an einer Lösung arbeiten“, so Kammeyer weiter. Denkbar wäre ein Ansatz analog dem der Steuerberater, wonach statt eines Mindestsatzes von einem Regelsatz auszugehen ist und ein Angemessenheitsvorbehalt im Hinblick auf die zu erbringende Leistung gilt. „Natürlich ist das Modell kein vollwertiger Ersatz für die Mindestsätze. Aber es könnte helfen, Preisdumping, das am Ende allen schadet, zu verhindern. Denn eins ist ganz klar: Qualität hat ihren Preis. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf!“, erklärte der Präsi-dent der Bundesingenieurkammer abschließend.“

Quelle: BingK

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert