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Lebensmittel: Kommission veröffentlicht Arbeitsunterlage (EU Komm, SWD(2019) 366 final)

Entscheidung-EUDie Europäische Kommission hat neue freiwillige Kriterien für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung (Green Public Procurement – GPP-Kriterien) von Lebensmitteln, Catering-Dienstleistungen und Verkaufsautomaten veröffentlicht. Die Anwendung dieser Kriterien trägt dazu bei, Umweltauswirkungen aus diesem Einkaufsbereich zu reduzieren.

 

Erläuterungen der Arbeitsunterlage SWD(2019) 366 final

„Mit den Kriterien der EU für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung (green public procurement, GPP) soll Behörden die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Bauarbeiten mit geringeren Umweltauswirkungen erleichtert werden. Die Anwendung der Kriterien geschieht auf freiwilliger Basis. Die Kriterien sind so formuliert, dass sie von jeder Behörde, die sie für geeignet hält, mit minimalem Bearbeitungsaufwand ganz oder teilweise in ihre Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden können. Den Behörden wird geraten, vor Bekanntmachung der Ausschreibung das verfügbare Angebot an Waren, Dienst- und Bauleistungen zu prüfen, die sie auf ihrem jeweiligen Tätigkeitsmarkt zu erwerben beabsichtigen. In dem vorliegenden Dokument werden die GPP-Kriterien der EU für die Produktgruppe „Lebensmittel, Verpflegungsdienstleistungen und Verkaufsautomaten“ aufgeführt. In einem technischen Hintergrundbericht wird umfassend auf die Gründe für die Auswahl der Kriterien eingegangen und auf weitere Informationen hingewiesen.

Die Produktgruppe wird in drei Teile gegliedert — Lebensmittelbeschaffung, Verpflegungsdienstleistungen und Verkaufsautomaten.

Die Kriterien sind aufgeteilt in Auswahlkriterien, technische Spezifikationen, Zuschlagskriterien und Vertragserfüllungsklauseln. Dabei wird zwischen zwei Arten von Kriterien unterschieden:

  • Die Kernkriterien sollen die leichte Anwendung des umweltorientierten Beschaffungswesens ermöglichen. Sie zielen hauptsächlich auf die Schlüsselbereiche der Umweltleistung eines Produkts ab, wobei die Verwaltungskosten der Unternehmen auf ein Minimum beschränkt werden sollten.
  • Die umfassenden Kriterien, bei denen weitere Aspekte bzw. höhere Umweltleistungsniveaus berücksichtigt werden, richten sich an Behörden, die noch ehrgeizigere ökologische und innovative Ziele erreichen wollen.

Die Formulierung „gleiche Anforderungen für Kernkriterien und umfassende Kriterien“ wird eingefügt, wenn für beide Anspruchsniveaus dieselben Kriterien gelten.“

Einige der Hauptziele der EU-Kommission sind folgende:

– Erhöhung des Anteils von Bioprodukten,
– Vermeidung des Verbrauchs von Fisch und Meeresprodukten aus dezimierten Beständen,
– Förderung eines erhöhten Angebots an pflanzlichen Menüs,
– Vermeidung von Lebensmittelabfällen und Verbesserung der Gesamtbewirtschaftung von Abfällen,
– Vermeidung von Einwegartikeln,
– Reduzierung des Energieverbrauchs in Küchen und Verkaufsautomaten,
– Reduzierung des Wasserverbrauchs in der Küche.

Die neuen Kriterien sind insbesondere in Deutsch (.docx, ec.europa.eu) verfügbar.

Quelle: EU Kommission, Umweltbundesamt

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