Der Sachverständige, General a.D. Glatz und der Geheimschutzbeauftragte des BMVg logen vor Gericht. Die inriminierenden Unterlagen waren der Entwurf der geheimen Erläuterungen, Teil 1 des Einzelplan 14. Sie stellen in keinem Falle die Kornjuwelen der geheimen Papiere da. Dies ist falsch. Die Papiere waren mehr als zwei Monate im Umlauf und wurden aus dem MdB Büro Lamers herausgegeben, der nicht strafrechtlich belangt wurde. Ebenso nicht seine Mitarbeiter, Besitzer der Unterlagen in dem Unternehmen ESG und der Beschaffer der Unterlagen Martin M. war als Täter dieser wichtigen Unterlagen 15 Monate auf freiem Fuss mit Wissen der Ermitteler BKA, BGH und GBA. Es gibt keine Beweise, dass Thomas M. diese Unterlagen im Besitz hatte und gehabt hat, nach den vorliegenden amtlichen Unterlagen. Es war ein politisch gesteuertes Urteil. Darüber hinaus haben die Richter, Staatsanwälte und Verteidiger gegen die Geheimhaltungsbestimmungen, die bei solchen Prozessen eingehalten werden müssen, verstoßen. Entsprechende Strafanzeigen sind in der Vorbereitung und der Rechtausschuss des Deutschen Bundestag beschäftigt sich mit dem Fall nach der Sommerpause. Ferner hat der Angeklagte glaubhaft versichert, nie im Besitz der Papiere gewesen zu sein und veröffentlichte ein Buch darüber mit dem Titel: Für die Freiheit kämpfen – Unschuldig angeklagt und verurteilt. Alle wesentlichen Unterlagen sind hier veröffentlich. Darüber hinaus wurde gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde durch Thomas M. eingelegt, da zahlreiche Rechtverstösse nachgewiesen werden konnten.

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