Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"
Gesundheits- & SozialwesenLiefer- & DienstleistungenPolitik und Markt

Beschaffung von Schutzausstattung – Dringlichkeitsvergabe zur Unterstützung des BMG war statthaft (VK Bund, Beschl. v. 28.08.2020 – VK2-57/20)

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst& Young (EY) ist seit April 2020 für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätig, um dieses bei der Beschaffung von Schutzausrüstung im Kontext der Corona-Pandemie zu unterstützen. Bei der Beauftragung von EY im Mai 2020 zur Durchführung des operativen Geschäfts unterhalb des Beschaffungsstabes bei der Durchführung der Verträge über die Beschaffung von Schutzausrüstung hat das BMG nicht gegen das Vergaberecht verstoßen. Die VK Bund bestätigt, dass die Voraussetzungen der Dringlichkeitsbeauftragung nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gegeben waren. Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie in Kürze hier auf Vergabeblog.

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (2 votes, average: 3,00 out of 5)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert