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Bemerkungen des Bundesrechnungshof: Falsche Prioritäten beim Kauf von Maschinengewehren in der Bundeswehr

Mit dem Kauf neuer Maschinengewehre, die sie teilweise noch gar nicht wie vorgesehen verwenden kann, hat die Bundeswehr falsche Prioritäten gesetzt. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof in seiner Bermerkung Nr. 17/2023. Das Geld hätte nach Auffasung des Rechnugshofes besser für dringend benötigte, schnell verfügbare und einsetzbare Ausrüstungsgegenstände oder Waffen ausgeben werden sollen. Auszug:

Die Bundeswehr beschafft seit dem Jahr 2014 Maschinengewehre, von denen sie einen Großteil jahrelang nicht wie geplant einsetzen kann. Ihr hätte klar sein müssen, dass dem geplanten Einsatz der neuen Maschinengewehre erhebliche Hindernisse gegenüberstehen: Tausende Fahrzeuge müssen zuvor aufwendig für die neuen Maschinengewehre vorbereitet werden. Neben Waffenhalterungen für den sicheren Transport sind Lafetten anzupassen. Eine Lafette ist ein besonderes Gestell, auf das ein Maschinengewehr montiert wird, um vom Fahrzeug aus schießen zu können.

Die Bundeswehr hätte die Maschinengewehre problemlos später kaufen können. Zeitdruck bestand nach dem Vertrag mit dem Hersteller nicht. Der Bundesrechnungshof hat dem BMVg empfohlen, Rüstungsvorhaben konsequent zu priorisieren und den geplanten Zeitpunkt für den Kauf weiterer Maschinengewehre zu überdenken.

Die Bemerekung Nr. 17/2023 finden Sie im Volltext hier.

Quelle: Bundesrechnungshof

 

 

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